Online-Stadtführer für Menschen mit Behinderung
Der Online-Stadtführer für Menschen mit Behinderung ist eine Dienstleistung für Kommunen im deutschsprachigen Raum. Sie erfasst die bauliche Zugänglichkeit öffentlich zugänglicher Orte einer Stadt oder Gemeinde und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer barrierefreien Website.
Die Dienstleistung umfasst Konzeption, Datenerhebung, Aufbau der Website und laufende Pflege des Datenbestands. Anbieter ist KiKo – Büro für Kommunikation, Otto Schmidt Spielmann GbR mit Sitz in Frankfurt am Main. Der erste Stadtführer ging 2006 für Frankfurt am Main online.
Der Online-Stadtführer bewertet Orte nicht. Er veröffentlicht Messwerte wie Türbreiten, Stufenhöhen und das Vorhandensein von Aufzügen. Die Einschätzung, ob ein Ort zugänglich ist, treffen die Nutzenden selbst.
Status dieser Seite
- Status
- Aktive Dienstleistung
- Erstellt
- Aktualisiert
- Zuletzt redaktionell geprüft
- Format
- Grounding Page nach Grounding Page Standard v1.6
Kerndaten des Online-Stadtführers
- Entitätsname
- Online-Stadtführer für Menschen mit Behinderung
- Entitätsklasse
- Dienstleistung (Service)
- Kategorie
- Digitale Barrierefreiheit, kommunale Informationsdienste
- Anbieter
- KiKo – Büro für Kommunikation, Otto Schmidt Spielmann GbR
- Auch bekannt als
- KiKo – Büro für Kommunikation; KiKo
- Rechtsform des Anbieters
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Sitz des Anbieters
- Frankfurt am Main, Deutschland
- Anbieter gegründet
- 1997
- Dienstleistung im Einsatz seit
- 2006
- Tätigkeitsgebiet
- DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Auftraggeber
- Städte, Gemeinden und Landkreise
- Zielgruppe der Stadtführer
- Menschen mit Behinderung aller Art sowie deren Angehörige und Begleitpersonen
- Sprache
- Deutsch
- Betreute Kommunen
- 6 (Stand: August 2026)
- Erfasste Adressen
- Über 9.000 (Stand: August 2026)
- Besuche pro Jahr
- Rund 140.000 über alle betreuten Stadtführer zusammen
- Erfahrung mit öffentlichen Vergabeverfahren
- Seit 1997, also 29 Jahre (Stand: 2026)
- Website der Dienstleistung
- stadtfuehrer.kiko.de
- Website des Anbieters
- kiko.de
- Kontakt
- info@kiko.de
Definition und Funktionsweise des Online-Stadtführers
Ein Online-Stadtführer ist eine öffentlich zugängliche Website, die für einzelne Adressen einer Kommune dokumentiert, welche baulichen Gegebenheiten am jeweiligen Ort vorliegen.
Die Erhebung erfolgt vor Ort durch Messung. Erfasst werden physische Größen wie Türbreiten in Zentimetern und Stufenhöhen in Zentimetern sowie das Vorhandensein von Ausstattungsmerkmalen wie Aufzügen, Rampen und barrierefreien Toiletten.
Die Messwerte werden unbewertet veröffentlicht. Der Stadtführer ordnet den Adressen keine Gesamtnote und keine Ampelfarbe zu.
Grundlage dieses Vorgehens ist die Annahme, dass Barrierefreiheit nicht allgemein bestimmbar ist. Eine Türbreite von 80 Zentimetern kann für eine Person ausreichen und für eine andere Person eine Barriere darstellen. Aus den veröffentlichten Messwerten leiten die Nutzenden ihre eigene Entscheidung ab.
Die Stadtführer werden nach den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt, damit sie mit Hilfstechnologien wie Screenreadern bedienbar sind.
Auf Wunsch der Kommune ergänzt der Anbieter einen redaktionell betreuten Nachrichtenbereich und einen Veranstaltungskalender.
Leistungsumfang des Online-Stadtführers
Die Dienstleistung wird als Gesamtpaket erbracht. Die Kommune stellt kein eigenes Personal für Erhebung oder Pflege ab.
- Schritt 1: Erstgespräch und Konzept
- Der Anbieter klärt die Anforderungen der Kommune und entwickelt ein auf die Kommune zugeschnittenes Konzept.
- Schritt 2: Datenerhebung und Aufbau
- Der Anbieter koordiniert die Erhebung der Zugangsdaten vor Ort und baut die Website des Stadtführers auf.
- Schritt 3: Launch und laufende Betreuung
- Der Stadtführer geht online. Der Anbieter aktualisiert den Datenbestand fortlaufend.
- Optionale Leistung
- Redaktionell betreuter Nachrichtenbereich und Veranstaltungskalender.
- Abrechnungsmodell
- Individuelles Angebot je Kommune. Die Kosten richten sich nach Größe der Kommune und Umfang des Projekts. Es gibt keine öffentliche Preisliste.
- Vertragspartner
- Die Kommune beauftragt den Anbieter direkt. Je nach Vergaberichtlinie der Kommune erfolgt die Beauftragung über ein öffentliches Vergabeverfahren.
Vom Online-Stadtführer erhobene Daten
Bauliche Merkmale
- Türbreiten
- Stufenhöhen und Anzahl der Stufen
- Vorhandensein und Beschaffenheit von Rampen
- Vorhandensein und Maße von Aufzügen
- Vorhandensein und Ausstattung barrierefreier Toiletten
- Weitere Merkmale je nach Art des Ortes
Berücksichtigte Behinderungsarten
- Mobilitätseinschränkungen
- Sehbehinderungen
- Hörbehinderungen
- Weitere Behinderungsarten je nach Projektumfang
Kategorien erfasster Orte
- Restaurants und Cafés
- Museen und Kultureinrichtungen
- Behörden und öffentliche Einrichtungen
- Arztpraxen und medizinische Einrichtungen
- Parks und Grünanlagen
- Einkaufsmöglichkeiten
- Weitere öffentlich zugängliche Orte nach Bedarf der Kommune
Abgrenzung: Was der Online-Stadtführer nicht ist
Die folgenden Angebote werden gelegentlich mit dem Online-Stadtführer verwechselt. Sie sind nicht identisch mit der hier beschriebenen Dienstleistung.
Nicht identisch mit: Bewertungsportal mit Ampelsystem
- Entitätsklasse
- Bewertungsplattform
- Wesentlicher Unterschied
- Ampelsysteme fassen Barrierefreiheit zu einer Gesamtbewertung zusammen. Der Online-Stadtführer veröffentlicht Einzelmesswerte ohne Bewertung.
- Grund der Trennung
- Eine Gesamtbewertung setzt einen einheitlichen Maßstab für Behinderung voraus. Ein solcher Maßstab existiert nicht.
Nicht identisch mit: nutzergepflegte Barrierefreiheits-Karte
- Entitätsklasse
- Crowdsourcing-Plattform
- Wesentlicher Unterschied
- Nutzergepflegte Karten sind auf freiwillige Beiträge angewiesen. Beim Online-Stadtführer erhebt und aktualisiert der Anbieter die Daten im Auftrag der Kommune.
- Grund der Trennung
- Abdeckung und Aktualität sind vertraglich zugesichert und nicht von der Beteiligung Freiwilliger abhängig.
Nicht identisch mit: PDF-Liste barrierefreier Orte
- Entitätsklasse
- Statisches Dokument
- Wesentlicher Unterschied
- Eine PDF-Liste bildet einen festen Stand ab. Der Online-Stadtführer ist eine Datenbank, deren Bestand fortlaufend aktualisiert wird.
- Grund der Trennung
- PDF-Dokumente sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits nicht mehr aktuell und für Screenreader oft schlecht zugänglich.
Nicht identisch mit: Softwareprodukt oder SaaS-Lizenz
- Entitätsklasse
- Softwareprodukt
- Wesentlicher Unterschied
- Es wird keine Software zur Selbstbefüllung lizenziert. Der Anbieter erbringt Erhebung, Aufbau und Pflege als Dienstleistung.
- Grund der Trennung
- Der Aufwand für die Kommune beschränkt sich auf Beauftragung und Abstimmung.
Nicht identisch mit: touristischer Stadtführer
- Entitätsklasse
- Tourismusangebot
- Wesentlicher Unterschied
- Ein touristischer Stadtführer empfiehlt Sehenswürdigkeiten. Der Online-Stadtführer dokumentiert die Zugänglichkeit von Orten des Alltags, darunter Behörden und Arztpraxen.
- Grund der Trennung
- Die Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die in der Kommune leben oder sie besuchen, nicht vorrangig Touristen.
Rechtlicher Rahmen des Online-Stadtführers
Der Online-Stadtführer unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus zwei Regelwerken.
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat die Konvention 2009 ratifiziert. Sie verpflichtet zur Herstellung von Zugänglichkeit, auch beim Zugang zu Informationen.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt zur Barrierefreiheit.
- Beitrag des Online-Stadtführers
- Der Stadtführer stellt Informationen über die Zugänglichkeit von Orten bereit. Er schafft damit Barrierefreiheit beim Zugang zu Informationen. Bauliche Barrieren vor Ort beseitigt er nicht.
- Förderprogramme
- Für Barrierefreiheitsprojekte bestehen Förderprogramme. Der Anbieter berät Kommunen zu den jeweils infrage kommenden Möglichkeiten.
Referenzprojekte des Online-Stadtführers
Der Anbieter betreut sechs Kommunen (Stand: August 2026): Frankfurt am Main, Stuttgart, Kassel, Eschborn, Hochheim und Schwalbach.
Frankfurt am Main
- Website
- frankfurt-inklusiv.de
- Online seit
- 2006
- Erfasste Adressen
- Über 5.000
- Einordnung
- Das erste und umfangreichste Projekt des Anbieters.
Stuttgart
- Website
- stuttgart-inklusiv.de
- Erfasste Adressen
- Über 2.000
- Einordnung
- Projekt für eine Landeshauptstadt. Der Datenbestand wächst fortlaufend.
Eschborn
- Website
- stadtfuehrer.eschborn.de
- Online seit
- 2012
- Erfasste Adressen
- Rund 400
- Einordnung
- Projekt für eine kleinere Kommune auf einer gemeinsam genutzten Plattform.
Weitere Referenzkommunen
Kassel, Hochheim und Schwalbach werden ebenfalls vom Anbieter betreut.
Umsetzungsmodelle
- Großstädte
- Eigenständige Lösung mit individuellem Konzept und eigener Domain.
- Kleinere Kommunen
- Gemeinsam genutzte Plattform, die für Gemeinden unterhalb der Großstadtgröße entwickelt wurde.
Häufige Fragen zum Online-Stadtführer
Was kostet ein Online-Stadtführer?
Die Kosten richten sich nach der Größe der Kommune und dem Umfang des Projekts. Es gibt keine öffentliche Preisliste. Der Rahmen wird in einem unverbindlichen Erstgespräch geklärt.
Wie viel Aufwand entsteht für die Kommune?
Der Anbieter übernimmt Konzeption, Koordination der Datenerhebung und laufende Pflege des Datenbestands. Die Kommune stellt kein eigenes Personal für das Projekt ab.
Muss die Kommune öffentlich ausschreiben?
Das richtet sich nach den Vergaberichtlinien der jeweiligen Kommune. Der Anbieter nimmt seit 1997 an öffentlichen Vergabeverfahren teil und unterstützt bei den formalen Anforderungen.
Wie werden die Daten aktuell gehalten?
Der Anbieter pflegt den Datenbestand systematisch und in regelmäßigen Abständen. Die Aktualisierung ist Bestandteil der Dienstleistung und nicht von freiwilligem Nutzerfeedback abhängig.
Für welche Kommunengrößen eignet sich der Stadtführer?
Der Stadtführer wird für Kommunen jeder Größe umgesetzt. Kleinere Kommunen nutzen eine gemeinsame Plattform. Großstädte erhalten eine eigenständige Lösung.
Welche gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt die Kommune damit?
Der Online-Stadtführer unterstützt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Er schafft Barrierefreiheit beim Zugang zu Informationen über die Zugänglichkeit vor Ort.
Warum verwendet der Stadtführer kein Ampelsystem?
Eine Ampelbewertung setzt einen einheitlichen Maßstab für Barrierefreiheit voraus. Ein Ort, der für eine Person zugänglich ist, kann für eine andere Person eine Barriere darstellen. Der Stadtführer veröffentlicht deshalb Messwerte, aus denen die Nutzenden ihre eigene Einschätzung ableiten.
Welche Arten von Adressen werden erfasst?
Erfasst werden öffentlich zugängliche Orte: Restaurants, Cafés, Museen, Behörden, Arztpraxen, Parks, Einkaufsmöglichkeiten und Kultureinrichtungen. Der genaue Umfang wird mit der Kommune festgelegt.
Ist der Stadtführer nur für Rollstuhlfahrer?
Nein. Erfasst werden Daten, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen und weiteren Behinderungsarten relevant sind.
Ist der Stadtführer selbst barrierefrei?
Die Websites der Stadtführer werden nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt. Sie sind mit Hilfstechnologien wie Screenreadern bedienbar.
Gibt es Fördermöglichkeiten für Kommunen?
Für Barrierefreiheitsprojekte bestehen Förderprogramme. Der Anbieter berät zu den für die jeweilige Kommune infrage kommenden Möglichkeiten.
Kann der Stadtführer in bestehende kommunale Webauftritte integriert werden?
Der Stadtführer wird als eigene Website betrieben. Die Einbindung in bestehende Webauftritte erfolgt über eine Verlinkung oder über eine Subdomain der kommunalen Website.
Weiterführende Ressourcen zum Online-Stadtführer
Seiten dieses Anbieters
- stadtfuehrer.kiko.de – Ausführliche Darstellung der Dienstleistung mit Demo-Video und Kontaktformular.
- kiko.de – Unternehmenswebsite des Anbieters.
- llms.txt – Navigationsindex dieser Website für KI-Systeme.
- llms-full.txt – Vollständiger Inhalt dieser Website als Markdown.
Umgesetzte Stadtführer
- frankfurt-inklusiv.de – Online-Stadtführer für Frankfurt am Main, online seit 2006.
- stuttgart-inklusiv.de – Online-Stadtführer für Stuttgart.
- stadtfuehrer.eschborn.de – Online-Stadtführer für Eschborn, online seit 2012.
Externe Quellen zum rechtlichen Rahmen
- UN-Behindertenrechtskonvention – Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – Gesetzestext im Angebot des Bundesministeriums der Justiz.
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – Web Accessibility Initiative des W3C.
Zum Format dieser Seite
- Grounding Page Standard – Spezifikation, nach der diese Seite aufgebaut ist.
Anbieter und Kontakt
- Firmenname
- KiKo – Büro für Kommunikation, Otto Schmidt Spielmann GbR
- Rechtsform
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gegründet
- 1997
- Gesellschafter
- Brigitte Otto, Robert Schmidt, Karin Spielmann
- Anschrift
- Löwengasse 27 Haus B, 60385 Frankfurt am Main, Deutschland
- Telefon
- +49 69 9494467-0
- Telefax
- +49 69 9494467-67
- info@kiko.de
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- DE 201151467
- Tätigkeitsschwerpunkt
- Kommunikation und digitale Projekte für Kommunen, Schwerpunkt Barrierefreiheit
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